Fotograf in Stuttgart
1. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen (Christian Prerauer - Cucin Photography) von privaten Auftraggebern erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
2. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers und den Gästen der Veranstaltung bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die digitalen Negative (RAW-Dateien) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder (Fotoshooting inkl. Bildbearbeitung) wird eine vereinbarte Pauschale erhoben. Die anfallende gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen enthalten.
2. Fällige Gebühren für die Foto-Session sind nach Rechnungsstellung binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Dies kann per Barzahlung oder durch Überweisung erfolgen.
3. Die Lieferung der Lichtbilder erfolgt nach der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars.
4. Fristen
1. Der Kunden hat das Recht innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung vom Vertrag zurückzutreten oder zu widerrufen.
2. Der Kunde hat das Recht, einen Auftrag zu kündigen. Eine Kündigung des Vertrages ist nur in schriftlicher Form zulässig. Kündigt der Kunde, so ist der Fotograf berechtigt gemäß §649 BGB eine Vergütung zu verlangen, die sich aus nachfolgenden Fristen ergibt:
•Kündigung bis zu 6 Monate vor Termin: 10% der Auftragssumme
•Kündigung bis zu 3 Monate vor Termin: 20% der Auftragssumme
•Kündigung bis zu 4 Wochen vor Termin: 40% der Auftragssumme
•Kündigt der Kunde den Auftrag mit einer Unterschreitung von vier Wochen vor Termin, oder hält der Auftraggeber den vereinbarten Termin nicht ein, so hat der Fotograf das Recht dem Auftraggeber 70% des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Dies unter anderem auch deshalb, weil der Fotograf exklusive Termine mit dem Auftraggeber vereinbart und demnach in einem solchen Fall einen Verdienstausfall in Höhe von 100% zu beklagen hat.
3. Die unter 4.2 genannten Schadensersatzansprüche werden nicht erhoben sofern die Kündigung des Vertrages aus gesundheitlichen Gründen oder Gründen höherer Gewalt erfolgt und die gesamte Hochzeit insgesamt nicht zu Stande kommt.
4. Kann die Veranstaltung durch behördliche Bestimmungen infolge der weltweiten COVID-19-Pandemie (SARS-CoV2) nicht stattfinden, suchen Fotograf und Auftraggeber in gemeinsamer Absprache einen neuen Termin. Wird die zugelassene Anzahl an Teilnehmern durch behördliche Bestimmungen auf kleiner 150 Personen reduziert, so hat der Auftraggeber das Recht, nicht aber die Pflicht, mit dem Fotografen einen neuen Termin zu suchen.
5. Die unter 4.2 genannten Schadensersatzansprüche werden nicht oder nur unter Anrechnung des Differenzbetrages aus einem anderweitigen Auftrag erhoben sofern der Fotograf einen anderweitigen Auftrag annehmen kann. Die Nachweispflicht obliegt dem Kunden.
6. Bereits geleistete Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins grundsätzlich nicht erstattet.
7. Sollte der Fotograf wegen Krankheit oder aus anderen, nicht durch seine Person verursachten Gründen den Termin nicht wahrnehmen können, so ist er verpflichtet, die Auftraggeber rechtzeitig zu informieren und bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen Ersatzfotografen zu stellen. Weitergehende Ansprüche können gegenüber dem Fotografen nicht gestellt werden.
8. Die Lichtbilder sind innerhalb von 6 Wochen zu liefern - hierbei wird die fristgerechte Bezahlung des Honorars vorausgesetzt. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Gestaltungsfreiheit & Mitwirkung des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber unterstützt die Auftragnehmer bei der Erfüllung ihrer Leistungen.
2. Hat der Auftraggeber den Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist die Bildsprache des Fotografen bekannt, da auf der Webseite ersichtlich. Die Aufnahmen werden im Format 2:3 erstellt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
6. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf verwahrt die Bilddateien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Bilddateien nach sechs Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für gespeicherte Bilddateien. Es wird dem Auftraggeber empfohlen diese selber auf verschiedenen Speichermedien zu sichern.
7. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotograf kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
8. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers werden im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BDSG) des Telemediengesetzes (TMG) und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen (DSGVO) erhoben und verarbeitet.
2. Shooting- und Kundendaten, werden von Cucin Photography verwendet und an Erfüllungsgehilfen weitergegeben, um eine korrekte Auftragserfüllung zu ermöglichen. Cucin Photography verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
3. Mit seiner Buchung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass Lichtbilder von ihm erstellt, gespeichert und verarbeitet werden.
4. Des Weiteren trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass die auf der Veranstaltung anwesenden Personen sich mit der Erstellung von Lichtbildern einverstanden erklären und fotografiert werden dürfen.
5. Eine Veröffentlichung von Lichtbildern wird nur bei Zustimmung durch den Kunden vorgenommen. Der Kunde kann seine Zustimmung während der Buchung erteilen oder verweigern. Eine spätere Widerrufung der Zustimmung ist jederzeit möglich.
9. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.
Die Unwirksamkeit einer der Punkte stellt die anderen Punkte nicht in Frage.
Durch die Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber diesen ABGs zu.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stuttgart, 09.11.2022 Christian Prerauer